Bericht aus Berlin - 10.06.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
schwierige Entscheidungen standen diese Woche im Parlament zur Abstimmung in Bezug auf Griechenland und den Atomausstieg an, die einerseits langfristige Auswirkungen auf die Zukunft Europas, zum anderen aber auch Auswirkungen auf die langfristige Energieversorgung unseres Landes haben. Beides sind in Deutschland sehr emotional geführte Themen, die eine sachliche Auseinandersetzung nicht einfacher machen.
Ausdrücklich muß man heute die Spar- und Restrukturierungsanstrengungen Griechenlands würdigen, die zeigen, dass es die Regierung mit ihren Sparbemühungen ernst meint. Griechenland hat mittlerweile sein Haushaltdefizit 2010 um fünf Prozentpunkte bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt zurückgeführt. Auf Deutschland übertragen entspräche das Einsparungen von 125 Milliarden Euro. Dies ist mit harten Einschnitten für die griechische Bevölkerung verbunden, die dies teilweise mit entsprechenden Protesten begleitet. Dennoch ist allen Beteiligten klar, dass dies immer noch nicht ausreicht. Gleichzeitig besteht ohne eine weitere Auszahlung von Mitteln vor Mitte Juli tatsächlich das Risiko einer ersten ungeordneten Zahlungsunfähigkeit im Euro-Währungsgebiet. Mit Privatisierungen könnten rund 50 Milliarden Euro erzielt werden, hatte der Bericht der sogenannten Troika aus EU-Kommission, IWF und Europäischer Zentralbank (EZB) ergeben. Ein solches Privatisierungsprogramm könnte auch einen "Wachstumsimpuls" für Griechenland bedeuten.
Der konkrete Umfang des zusätzlichen Finanzbedarfs wird zwar erst bei der bevorstehenden Bewertung durch die Troika ermittelt, aber es ist davon auszugehen, dass der Mehrbedarf erheblich sein wird. Vor diesem Hintergrund scheint es notwendig, ein neues Programm für Griechenland zu vereinbaren, um die Finanzierungslücke zu schließen und einer Zahlungsunfähigkeit vorzubeugen.
Dies bedeutet, dass mit einer am 20. Juni zu treffenden Vereinbarung ein klares Mandat an Griechenland, unter Umständen zusammen mit dem IWF, erteilt werden muss, das Verfahren zur Einbindung der Inhaber griechischer Staatsanleihen einzuleiten. Dieses Verfahren muss dazu führen, dass die Anleiheinhaber einen quantifizierten und substanziellen Beitrag zu den Unterstützungsanstrengungen leisten. Dies lässt sich am besten mit einem Anleihetausch erzielen, der zu einer Verlängerung der im Umlauf befindlichen griechischen Staatsanleihen um sieben Jahre führt und Griechenland gleichzeitig die zur vollständigen Umsetzung der erforderlichen Reformen und zur Wiederherstellung des Marktvertrauens benötigte Zeit gewährt.
Mit einer Regelung wie oben vorgeschlagen, besteht die realistische Chance, die negativen Auswirkungen auf die Finanzmärkte zu minimieren und zugleich die erforderliche
Lastenteilung zwischen Steuerzahlern und Investoren zu erreichen.
Nun zur zweiten "Herkulesaufgabe", die wir bewältigen müssen, weil die Bürger mehrheitlich den Atomaussstieg von der Politik einfordern.
Die Regierungskoalition will durch Änderungen beim Atomgesetz die ältesten sieben Kernkraftwerke und den Reaktor Krümmel in Schleswig-Holstein nicht wieder ans Netz gehen lassen. Die übrigen neun Kraftwerke werden stufenweise bis Ende 2022 abgeschaltet. Bestandteil des Gesetzespakets zur Energiewende sind sieben weitere Gesetze und Verordnungen. Dies ist ein enormer Kraftakt, den wir bis zur Sommerpause schaffen wollen. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist aber ohne Umstieg in die erneuerbare Energien nicht zu haben. Dazu gehört vor allem der Ausbau der Leitungsnetze, der beschleunigt werden und in der Bevölkerung mehr Akzeptanz erreichen muß.
Ganz wichtig bei unseren Überlegungen zum Atomausstieg muss sein, dass
- die Grundlast gesichert sein muss,
- die Netzstabilität muss gewährleistet sein,
- die Speicherkapazitäten müssen ausgebaut werden,
- beim Ausbau der Stromnetze könnten Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren beim Bund angesiedelt werden um sie zu vereinfachen und zu beschleunigen,
- Bürger und Industrie dürfen nicht von Energiekosten zusätzlich belastet werden, so dass ihre Existenz gefährdet ist.
- wettbewerbsfähige Strompreise müssen gewährleistet werden,
- Förderung der Vergütung darf nicht zu Mehrbelastung der Bürger führen,
- Förderdauer und -sätze gehören auf den Prüfstand
Das geplante Gesetz zur Beschleunigung der Planung von Gas- und Kohlekraftwerken muss zügig umgesetzt werden, um die erforderlichen Kraftwerkskapazitäten sicherzustellen. Das Naturschutzrecht muss so geändert werden, dass es der Realisierung von notwendigen Energieinfrastrukturvorhaben nicht entgegensteht. Das gilt für Energieerzeugung und -transport gleichermaßen.
Dies sind nur einige Punkte aus einem ganzen Reigen, die bei den Anhörungen diese Woche eingefordert wurden. Sie zeigen aber auch den Spagat, den die Politik nun in den nächsten Wochen schaffen muß. Das Thema wird uns weiterhin bis zur Sommerpause beschäftigen.
Zu guter Letzt aber dann noch eine positive Nachricht zum Wochenende. Die EHEC-Krise scheint endlich gebannt und die Ursache lokalisiert, so dass Sie endlich wieder bei vitaminreichen Salaten (unter Achtung der Hygienevorschriften) zugreifen können.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein sonniges und vitaminreiches Pfingstwochenende, damit Sie schon einmal wenigstens Ihre privaten Energieakkus wieder aufladen
Ihr
Ulrich Petzold
