Bericht aus Berlin - 10.12.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute hat der Bundestag mit Koalitionsmehrheit die Anhebung der Regelsätze zu Hartz IV beschlossen. Die Reform des Regelbedarfs bis zum 31.12.2010 war aufgrund der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden. In dem Urteil bemängelte das BVerfG die Herleitung der bisherigen Regelsätze und den prozentualen Abzug des Kinder- und Jugendlichenbedarfs vom Erwachsenenbedarf. Dies hat die Bundesregierung durch die Darlegung einer klaren Datengrundlage in ihrem Gesetzentwurf behoben. Ausgangspunkt ist die Auswertung der Durchschnittsausgaben einkommensschwacher Haushalte. Daraus ergibt sich ein klar definierbarer Warenkorb, der eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 € zur Folge hatte auf nunmehr 364,- €. Sicherlich kann man davon keine großen Sprünge machen. Dazu soll HartzIV jedoch auch nicht dienen. Vergessen wird in der Diskussion über die Regelsätze aber oft, dass zu diesem Betrag ja noch Miet- und Heizkosten-, sowie Krankenversicherungs- und Plegeversicherungszuschuss hinzuzuzählen sind. Vielmehr muß durch die Anpassung einerseits sichergestellt werden, dass ein ausreichender Abstand zu den Niedrigverdienern besteht, die einer Arbeit nachgehen, andererseits soll aber auch die Teilhabe vor allem von Kindern und Jugendlichen am schulischen und gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. Dies geschieht durch das ebenfalls verabschiedete umfangreiche Bildungspaket, das vor allem die Kinder im Fokus hat. (siehe hierzu auch "Fraktion direkt" im Anhang). Die Bundesregierung will mit dem Bildungspaket sicherstellen, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt.
Debattiert wurde im Bundestag diese Woche auch über das Ergebnis des ersten Berichts der Bundesregierung zur Rente mit 67. Klare Aussage:
Auf das Potential Älterer kann die deutsche Wirtschaft in Zukunft aufgrund der problematischen demographischen Entwicklung immer weniger verzichten. Im Jahr 2006 beschlossen Union und SPD in der Großen Koalition die Rente mit 67. Mit diesem Gesetz wird die Altersgrenze für die Rente zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze soll für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gelten. Der Bericht zur Anhebung der Altersgrenze wird von der Bundesregierung zukünftig alle vier Jahre vorgelegt. Von dieser richtigen Entscheidung verabschiedet sich die SPD nun in der Opposition aus populistischen Gründen.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist notwendig, um dem veränderten Altersaufbau der Bevölkerung gerecht zu werden. Die in der Öffentlichkeit recht emotional geführte Diskussion geht in so weit etwas fehl, da es ausreichend lange Übergangsfristen für die tatsächlich Betroffenen gibt: Alle Beteiligten haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Erst 2029 werden alle mit 67 Jahren in Rente gehen. Die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer haben sich bereits heute positiv entwickelt: Die Zahl der Erwerbstätigen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren sind in den letzten fünf Jahren um rund eine Million gestiegen. Die Zahl der Personen im Alter zwischen 60 und 65 hat sich in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt und liegt im zweiten Quartal 2010 bei über 40 Prozent. Auf diese Faktenlage muß verantwortungsvolle Politik reagieren.
Allen seriösen Experten ist längst klar, dass Deutschland auf die Alterung der Gesellschaft reagieren muß. Wir sind dank des medizinischen Fortschritts und auch einer humaneren Arbeitswelt eine Gesellschaft des langen Lebens geworden.So stieg die Lebenserwartung von Frauen und Männern in den vergangenen 50 Jahren um elf Jahre und die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezuges von zehn auf 18 Jahre. Eine Absage oder die Verschiebung der Rente mit 67, wie es Gewerkschaften und SPD fordern, ist schlichweg verantwortungslos.
Schon jetzt beklagt gerade der Mittelstand einen Fachkräftemangel, so dass ältere Arbeitnehmer bereits jetzt ein großer Schatz für die Unternehmen sind, der gepflegt und gehalten werden will und zunehmend bessere Bedingungen vorfindet. Der vorherrschende "Jugendwahn" dürfte sich damit eher umkehren. Eine wichtige Aufgabe für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ist es daher, die Arbeitswelt altersgerechter zu gestalten.
Das beste Beispiel, dass zeigt, wie unentbehrlich manchmal die Weisheit und Besonnenheit des Alters im heutigen Leben ist, hat diese Woche Heiner Geißler (80) mit seinem Schlichtungsspruch zu "Stuttgart 21" unter Beweis gestellt. In einer verfahrenen Situation hat er es geschafft durch seine Lebenserfahrung, die sehr unterschiedlichen und streitenden Positionen an einen Tisch zu bekommen und sachlich auf hohem Niveau miteinander zu diskutieren. So manch einer von Ihnen, hat dies vielleicht ja auch am Bildschirm bei Phoenix verfolgen können. Sein salomonischer Schlichtungsspruch ließ alle Seiten ihr Gesicht wahren und gab andererseits klare Hausaufgaben auf für die Zukunft des Projektes. Geißler hat damit sicherlich eine neue Ära der Bürgerbeteiligung eingeleitet und entwickelt, die in Zukunft sicher als Vorlage für zukünftige Großprojekte dienen könnte.
Ich wünsche Ihnen einen besinnlichen 2. Advent
und vielleicht auch das Vertrauen in einen weiteren Senior jenseits der 67, der mit langen Bart und rotem Mantel Jahr für Jahr gar nicht daran denkt, aufzuhören.
Ihr
Ulrich Petzold
