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Regelung in zwei Stufen

Fahrerlaubnis bis 7,5 Tonnen für Feuerwehren

Wittenberg (wg). Durch die Vereinheitlichung des Führerscheinrechts in der EU und die Einführung neuer Klassen droht den Freiwilligen Feuerwehren ein riesiges Problem: Wer seinen Pkw-Führerschein nach 1999 gemacht hat, darf nur noch - anders als früher - Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Gleichzeitig werden die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen immer schwerer. Einsatzfahrzeugführer mit dem alten Führerschein B von vor 1999 genießen zwar Bestandsschutz und dürften schwere Fahrzeuge lenken, gehen aber in den nächsten Jahren in den Ruhestand.

“Vor allem die Wehren auf dem Land haben große Nachwuchssorgen, das Führerschein-Problem hätte diese noch verschärft”, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold. Viele Kameraden der Feuerwehr aus Stadt und Kreis Wittenberg hätten sich an ihn gewandt und eine Lösung durch die Politik eingefordert. “Wir haben dann die Aufforderung durch den Bundestag und Bundesrat aufgegriffen und in langen Verhandlungen erreicht, dass für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes nunmehr eine Erweiterung ihrer Fahrberechtigung erteilt werden kann”, erläutert Petzold.

Das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst nur eine Ausweitung der Berechtigung auf 4,25 Tonnen Gesamtmasse vorgesehen. Der Bundestag konnte aber schließlich in dritter Lesung eine Ausweitung auf 7,5 Tonnen erreichen. “Mit dieser Lösung können künftig wirklich alle vorhandenen Ausrüstungen zur Brandbekämpfung und Löschwasser mitgeführt werden”, so Petzold. Diese Regelung begünstigt vor allem jüngere Kameraden, die künftig an schweren Einsatzfahrzeugen sitzen dürfen, ohne dafür einen teuren Spezial-Führerschein erwerben zu müssen. Denn nach den neuen EU-Vorschriften müsste für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen der teure und aufwendige C 1-Führerschein erworben werden.

Von der nun beschlossenen Änderung profitieren Feuerwehren, technische Hilfsdienste und Rettungsdienste, ohne die in Deutschland der Katastrophenschutz undenkbar wäre. Die Sondererlaubnis umfasst zwei Stufen: Für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 Tonnen wird es eine feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung geben. Für die Regelungen im Detail sind die Länder zuständig.

Für Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 Tonnen wird es eine Fahrberechtigung zu erleichterten Bedingungen geben. “Dieser so-genannte Feuerwehrführerschein ist relativ preiswert und ohne unnötige bürokratische Hürden für die ehrenamtlichen Helfer erzielbar”, sagt Petzold. Vorgesehen ist, dass sich eine Fahrschule um Ausbildung und Prüfung kümmert, die Kosten sollen 600 Euro nicht überschreiten.

Nach zwei Jahren kann dieser Feuerwehrführerschein zu einer regulären Klasse C 1 umgeschrieben werden. Dies wäre insbesondere für junge Leute ein Ansporn, Mitglied einer Feuerwehr zu werden. Erste Gespräche zur weiteren Verfahrensweise hat Petzold mit den zuständigen Prüfstellen der DEKRA in der Region geführt.

Am 20. und 21. August lädt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold die Feuerwehren aus Stadt und Kreis Wittenberg sowie der Stadt Dessau-Roßlau nach Berlin ein. Dort stehen die Neuregelungen zur Fahrerlaubnis und weitere Sorgen und Probleme der Kameraden auf der Tagesordnung.

Wochenspiegel Wittenberg, 5.08.2009

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