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Petzold diskutiert zur Anwendung des Kartellrechts in der Wasserwirtschaft

Unter der Leitung des Berliner Journalisten Alexander Ross diskutierte der Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold mit der Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden, G. Röstel, dem Geschäftsführer der Hamburger Wasserwerke ,Dr. Beckereit, dem Vorsitzenden der GRÜNEN LIGA Berlin M. Bender und dem Vertreter der Landeskartellbehörde Hessen RA Dr. Reif zum Thema: „Wasserpreise – Spannungsfeld zwischen Kartellrecht und Qualität“.

Wohnnebenkosten werden immer mehr zur Hauptbelastung der Mieter, Eigenheimbesitzer, Handwerk und Gewerbe stöhnen. Bei sinkenden pro Kopf Wasserverbräuchen steigen die Wasserpreise immer höher. Dieses lässt sich die hessische Landesregierung nicht mehr gefallen und hat ihre Kartellbehörde auf die Wasserversorger der Kommunen angesetzt. Die hat Wasserpreise verglichen und zum Beispiel für die Stadt Wetzlar eine Senkung der Wasserpreise verfügt. Die Versorgungsunternehmen halten dagegen indem sie feststellen, dass eine Vergleichbarkeit der zum Preisvergleich herangezogenen anderen Kommunen nicht gegeben ist und Besonderheiten zu wenig berücksichtigt wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat im August 2008 die Entscheidung der Kartellbehörde bestätigt. Demnächst entscheidet der BGH in letzter Instanz. Können damit gebeutelte Wasserverbraucher endlich aufatmen in dem die Wasserpreise sinken, oder werden die kommunalen Wasserversorger in den Ruin getrieben?

Im voll besetzten Forum „Wasserpreise“ des BDEW Kongresses in Berlin ging es hoch her zu den Fragen: Wann hat eine Kartellbehörde überhaupt Veranlassung Wasserpreise zu überprüfen? Sind die von den Wasserversorgern in den Kommunen geforderten Wasserpreise vergleichbar? Sind Grundpreis und Mengenpreis im Wasserpreis richtig gewichtet?

Petzold betonte, dass es ein Anliegen der Politik sein muss, auf die Ausgewogenheit zwischen Preis und Leistung in der Wasserversorgung zu achten. Wasser ist auf der einen Seite ein hohes Gut dessen Qualität als Lebensmittel uns am Herzen liegen muss. Auf der anderen Seite besteht ein Versorgungsmonopol, mit dem nicht in jedem Fall sorgsam umgegangen wird. Nicht in jedem Fall sind die Preisunterschiede bei der Wasserversorgung erklärbar. In Einem Benchmark der deutschen Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren versucht worden einen Wettbewerb zwischen den Versorgungsunternehmen zu initiieren, um Qualität aber auch Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Leider haben längst nicht alle Unternehmen an diesem Erfahrungsaustausch teilgenommen und nicht immer waren die Ergebnisse befriedigend. Unter diesen Voraussetzungen war abzusehen dass die Politik auf die Kritik an den Wasserpreisen in der Bevölkerung reagieren musste. Gerichtlich wurde nun bestätigt dass die Versorgungsunternehmen in der Pflicht sind, objektive Umstände, die Mehrkosten verursachen, zu kommunizieren. Kartellbehörden können dagegen recht großzügig die Preise für die Wasserversorgung miteinander vergleichen, wenn sie von einem Mittel deutlich abweichen. Für die Begründung höherer Wasserpreise kann nicht jede betriebswirtschaftliche Entscheidung herhalten. Höhere Kapitalkosten werden von den Richtern zum Beispiel nicht als Begründung für höhere Wasserpreise anerkannt.

Immer wieder muss die Wasserversorgung auch für die Quersubventionierung kommunaler Aufgaben herhalten. Durch eine Gewinnabschöpfung bei Stadtwerken helfen sich Kommunen aus der Finanzklemme oder stützen Straßenbahnen und Freibäder, die sonst nicht bezahlbar wären. Petzold mahnte hier mehr Ehrlichkeit an. Gewinnabschöpfungen stellen bei der Wasserversorgung eigentlich eine kommunale Wassersteuer dar. Wenn die Bürger eine Quersubventionierung ihrer kommunalen Einrichtungen wünschten, dann sollte das auch auf jeder Wasserrechnung klar erkennbar sein und nicht in einem Unternehmensbericht unter gehen.

Bei sinkenden Wasserverbräuchen wirken sich die hohen Anlagenkosten der Wasserversorgungskosten immer stärker Preis treibend aus. Die demographische Entwicklung tut ihr übriges. Immer weniger Bürger mit immer weniger Wasserverbrauch müssen für Investitionen aufkommen, die einmal für eine deutlich höhere Zahl von Menschen ausgelegt war. Der Stadtumbau Ost, in dem Sachsen-Anhalt eine Vorreiterrolle übernommen hat, weist einen richtigen Weg. Staatliche Unterstützung für den kommunalen Rückbau von Wohnungen und Infrastruktur sorgt dafür, dass auch beim Wasser die den Grundpreis bestimmenden Investitionskosten nicht überhand nehmen. Trotzdem wird die politische Entscheidung notwendig sein, ob durch hohe Mengenpreise weiter Anreize zum Wassersparen gesetzt werden. Wenn durch die Verbraucher so viel Wasser gespart wird, dass Leitungen mit zusätzlichem Wasser gespült werden müssen, macht das auch keinen ökologischen Sinn betont Petzold.

© Christlich Demokratische Union - Kreisverband Anhalt Bitterfeld 2012