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Erheblichen politischen Schaden abwenden

Die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Freistaat Bayern haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem gemeinsamen Brief mit Nachdruck darum gebeten, den in einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Gesetzentwurf zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu unterstützen und ergänzende Vorschläge aus den Landtagsfraktionen und Landesregierungen zum Gesetzgebungsverfahren ebenfalls mit zu tragen. „Trotz einiger – zwischenzeitlich in der Regel behobener – Anlaufschwierigkeiten ist das vorrangige politische Ziel, Arbeitssuchenden wieder eine Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen, durch kompetentes Handeln der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen erreicht worden. Deshalb muss diese Konstruktion der Kooperation in modifizierter Form weitergeführt werden. Darüber hinaus ist im Sinne einer Realisierung des Subsidiaritätsprinzips die Möglichkeit für Kommunen, zusätzliche Optionen wahrzunehmen und damit in eigener Zuständigkeit die Aufgaben zu erfüllen, sicherzustellen. Wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Bundes- und der Landesgesetzgeber ist, so wird eine entsprechende Verfassungsänderung die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts formulierten Bedenken aufnehmen können. Der Gesetzentwurf an sich ist ohne Alternative. Wenn somit keine Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber erfolgt, wird eine Vielzahl kompetenter Mitarbeiter die jetzigen Arbeitsgemeinschaften verlassen und damit zu einer massiven Kompetenzreduzierung im Bereich von Arbeitsvermittlung, Beschäftigung, Leistungsgewährung und individueller Förderung beitragen. Angesichts der wirtschafts- und konjunkturpolitischen Herausforderungen, die ohnehin gegeben sind, würde ein erheblicher politischer Schaden entstehen, der auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen würde. Dies können wir als CDU und CSU nicht wollen. In den auf der Basis des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der gemein-samen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu erfolgenden Beratungen müssen auch die regionalen und länderspezifischen Ergänzungsvorschläge ihre Berücksichtigung finden. Dies gilt insbesondere für die Initiative des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt zu Artikel 2 Nr. 4 b (§ 6 a) und Artikel 4 des Gesetzentwurfes, mit dem die Möglichkeit geschaffen werden soll, im Falle einer Gebietsreform Anpassungen des bisherigen Zuständigkeitsbereiches des zugelassenen kommunalen Trägers vorzunehmen. In diesen Fällen soll solchen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, frei zu entscheiden, die Option auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten zu können oder sie aufzugeben und ein Zentrum für Arbeit und Grundsicherung zu bilden, um einheitliche Strukturen im Landkreis bilden zu können. Der Beginn der Trägerschaft soll dabei zum Beginn des zweiten Kalenderjahres wirksam werden, das der Antragstellung folgt, um den Trägern den Aufbau der Strukturen für das neue Kreisgebiet zu ermöglichen. Wir appellieren nochmals eindringlich, die politischen und sachlich negativen Folgen der Ablehnung des Gesetzentwurfes zu bedenken und einer Beratung auf der Basis der genannten Zielsetzungen zuzustimmen. Dies würde auch dem aktuellen Diskussionsverlauf im Bereich der Ministerinnen und Minister für Arbeit in den unionsgeführten Bundesländern und in den Fachgremien der Landtagsfraktion von CDU und CSU entsprechen“, heißt es in dem Schreiben, das von den CDU-Arbeitsmarktpolitikern Brigitte Take (Sachsen-Anhalt), Joachim Unterländer (Bayern), Gerhard Günther (Thüringen) und Alexander Krauß (Sachsen) unterzeichnet ist. (4. März 2009)

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