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Kommunaler Kombilohn kann Bürgerarbeit nicht ersetzen

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU- Landtagsfraktion, Brigitte Take, hat sich für eine Fortführung der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt ausgesprochen und vor Verzerrungen durch den kommunalen Kombilohn am Arbeitsmarkt gewarnt. Niemand könne erklären, warum eine Friseurin einen durch die Gewerkschaften ausgehandelten Tariflohn von 3,85 Euro/h bekomme, der Mindestlohn für Kombilöhner jedoch 7,50 Euro/h betragen solle. An dieser Stelle gebe es erhebliche Verwerfungen, die den Anreiz für feste Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt mindern. „Es wäre sinnvoll, die Bürgerarbeit als Modellprojekt für Sachsen-Anhalt über einen längeren Zeitraum laufen zu lassen“, so Take. Take bezeichnet die Einführung des kommunalen Kombilohnes als „Neuer Wein in alten Schläuchen“. Dies sei eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, mit fragwürdiger beschäftigungspolitischer Wirkung. Die Bürgerarbeit unterscheide sich von den jetzigen Plänen des kommunalen Kombilohns durch ihre gemeinwohlorientierte Ausrichtung und zielorientierte Qualifizierung und Vermittlung. Darüber hinaus sei die anteilige Finanzierung bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro/h nicht aufzubringen. (2. August 2007)

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