Feuerwehrführerschein neu geregelt
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsminister und dem Koalitionspartner ist für den so genannten „Feuerwehrführerschein“ eine praktikable Lösung gefunden worden, teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Petzold mit.
Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde diese Woche im Verkehrsausschuss beschlossen und steht am heutigen Freitag, 3. Juli 2009, zur 2./3. Lesung im Plenum an.
Damit ist der Weg zum Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für junge Leute mit der Fahrerlaubnis Klasse B frei. Dies gilt ebenso für die technischen Hilfsdienste sowie für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste.
Die spezielle „Fahrberechtigung“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C 1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.
„Gerne hätten wir als CDU/CSU den Organisationen eine noch größere Vereinfachung ermöglicht, nämlich die Erteilung einer Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen nach einer lediglich verbandsinternen Einweisung,“ sagte Ulrich Petzold zu der getroffenen Lösung. Diese optimale Lösung war leider mit der SPD nicht umsetzbar. Unter Berufung auf angeblich entgegenstehende EU-Vorschriften besteht die SPD auf einer Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Dennoch konnten vieles für Feuerwehren, technische Hilfs- und Rettungsdienste erreicht werden: Für Führerscheininhaber der Klasse B reicht für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung aus.
Die Einzelheiten über die Ausbildungs- und Prüfungsvorbereitungen regelt das jeweilige Bundesland. Im Straßenverkehrsgesetz wird dafür eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder geschaffen. Für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und kostengünstige, externe C1‑orientierte Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen. Grundlage für diese höherwertige Fahrberechtigung ist eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministers, die der Minister dem Bundesrat zur Zustimmung vorlegen muss. Wer diese „höherwertige Fahrberechtigung“ bis 7,5 Tonnen erwirbt, soll nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb des Dienstes von THW, Feuerwehr oder Rettungsdiensten nutzen können. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, die bürokratischen Hürden für die „höherwertige Fahrberechtigung“ nicht unnötig hoch zu setzen. Die Fahrberechtigung muss so kostengünstig wie möglich erreicht werden.
Für den Fall, dass sich diese neuen Regelungen nicht bewähren sollten, sind CDU und CSU entschlossen, in einer neuen Regierungskoalition weitere Vereinfachungen durchzusetzen. „Im Übrigen geben wir unser Ziel, dass die Feuerwehren als Katastrophenschutz im Sinne der EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt und völlig von den Restriktionen des Europarechts befreit sind, nicht auf,“ resümiert Petzold die Position der CDU.
