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Zimmer: Vermarktungsrechte können nicht einer Kommune allein gehören

Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Lars-Jörn Zimmer, begrüßt die Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg, dass die Vermarktungsrechte an der 'Himmelsscheibe von Nebra' allein beim Land Sachsen-Anhalt liegen. "Die Vermarktung dieser Einmaligkeit muss auch im Gesamtkontext mit weiteren Highlights des Landes Sachsen-Anhalt als Kernland deutscher und europäischer Geschichte erfolgen. Die 'Koordinierungsgruppe Himmelsscheibe', welche sich unter Leitung des Wirtschaftsministers bereits konstituiert hat, ist hierfür das geeignete Instrumentarium", so Zimmer. "Die Himmelsscheibe von Nebra sei als älteste bekannte konkrete Himmelsdarstellung der Menschheitsgeschichte ein einmaliger archäologischer Sensationsfund. Der Fundort liegt auf dem Mittelberg im Ziegelrodaer Forst, auf der Gemarkung Ziegelroda. Der Fund ist in seiner Bedeutung mit der Steinkreisanlage von Stonehenge oder den Pyramiden in Ägypten gleichzustellen. All dies lässt nur den Schluss zu, dass die Vermarktungsrechte nicht einer Kommunale allein gehören können", so Zimmer.

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